Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es
gelten die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und
Leistungen der Elektroindustrie mit folgenden Zusätzen:
Liefer-
und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich unfrei ab Betrieb Reutlingen jeweils zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer und einer Transportversicherung
von 0,85% des Warenwertes.
Wir behalten uns jederzeit das Recht der Nachkalkulation vor. Irrtum,
Druckfehler und technische Änderungen vorbehalten. Aus produktionstechnischen
und kaufmännischen Gründen ist eine Über,- Unter-
bzw. Teillieferung möglich.
Bitte beachten Sie, dass bei einem größeren Auftragsvolumen,
Anzahlungen und Teilrechnungen fällig werden.
Zahlungsbedingungen 14 Tage rein netto.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Rücksendungen
Die Kosten für eine Rücklieferung jeglicher Art, auch
im Gewährleistungsfall, gehen zu Lasten des Rücksenders,
es sei denn, es ist mit Bürger Electronic vorher anders schriftlich
vereinbart worden.
Dabei ist auf eine gute Verpackung zu achten: bei leichten Geräten
Verpackung plus Umverpackung,
bei schweren Geräten Verpackung auf Palette.
Gewährleistungsbestimmungen
Die Gewährleistung beträgt 1 Jahr. Es gelten gesonderte
eingeschränkte Gewährleistungsbestimmungen für Prototypen,
Muster, Kleinserien und Bemusterung für Feldtests, da davon
auszugehen ist, dass solche Geräte auch unter ungünstigen
Bedingungen betrieben werden. In diesen Fällen wird von Bürger
Electronic entschieden, ob eine kostenlose bzw. kostenpflichtige
Instandsetzung bzw. Nachbesserung vorgenommen wird.
Erfolgt nach der Prototypenauslieferung eine Folgebestellung des
gleichen Gerätes, gilt dies als offizielle Freigabe. Evtl.
versteckte Mängel gehen nicht zu Lasten von Bürger Electronic.
Werden die Geräte im Schichtbetrieb genutzt, reduziert sich
die Gewährleistung auf ein halbes Jahr.
Wir geben keine Gewährleistung für instandgesetzte bzw.
überarbeitete Fremdprodukte.
Wir haften generell nicht für Folgeschäden, die durch
unsere Produkte entstanden sind.
Im Gewährleistungsfall einer Baugruppe muss diese zu Lasten
des Kunden zu uns geschickt werden. Bürger Electronic entscheidet
dann, ob eine Neuproduktion oder eine Instandsetzung erfolgt.
Gesonderte
Gewährleistungsregel für kostenpflichtige Software
Die Gewährleistung beträgt 6 Monate nach Abnahme. Die
Abnahme der Software erfolgt spätestens 4 Wochen nach Lieferung,
bzw. nach Behebung aller gemeldeten schwerwiegenden Fehler. Ein
schwerwiegender Fehler liegt vor, wenn eine sinnvolle Anwendung
nicht möglich ist. Erfolgt 4 Wochen nach Auslieferung keine
Meldung eines schwerwiegenden Fehlers, gilt die Entwicklung als
abgenommen. Die Abnahme kann nur bei Vorliegen eines schwerwiegenden
Fehler verweigert werden. Während der Gewährleistungsfrist
werden alle schriftlich gemeldeten Fehler innerhalb einer angemessenen
Frist kostenlos behoben.
Verwendung von Software
Software von Bürger Electronic, darf ausschließlich
nur mit Geräten, die bei Bürger Electronic produziert
und erworben wurden, benutzt werden. EIne Weitergabe an Dritte ist
untersagt und darf nur mit schriftlicher Zustimmung erfolgen.
Gesonderte
Gewährleistungsregel für kostenlose Software
Für die Software, die kostenlos zu den jeweiligen
Schnittstellen geliefert wird, gibt es keine Gewährleistung.
Gewährleistung Akkumulatoren
Für Akkumulatoren gelten eingeschränkte Gewährleistungsregelungen.
Diese Gewährleistungsregelungen geben wir 1:1 von unserem Zulieferer
weiter. In der Regel sind diese Gewährleistungszeiten auf 6
Monate beschränkt.
Rahmenaufträge
Die Lieferzeit eines Rahmenauftrages beträgt im Standard
6 Monate, falls es nicht mit Bürger Electronic schriftlich
vorher anders vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser Frist müssen
Restbestände innerhalb von 14 Tagen abgenommen werden.
Feste Liefertermine müssen definiert werden, wenn diese nicht
einghalten werden, werden die Restbestände marktüblich
verzinst.
Bei länger laufenden Aufträgen behalten wir uns vor, Zwischenkalkulationen
durchzuführen.
Neukunden
Neukunden werden per Nachnahme bzw. Vorkasse beliefert.
Produkte
Da es bei unserer Produktvielfalt unmöglich ist, Fertigungsprodukte
auf Lager zu produzieren, fertigen wir ausschließlich auftragsbezogen.
Trotz dieses Umstandes sind wir in der Lage, kurze Lieferzeiten
zu realisieren.
Stornierung
Stornierung eines Auftrages in Absprache mit Bürger Electronic:
Wird ein Auftrag vom Auftraggeber 1 Tag nach Auftragsvergabe storniert,
können bis zu 50% des Auftragsvolumens als Stornogebühren
anfallen.
Hinweis
Mündliche Vereinbarungen, insbesondere fernmündliche Absprachen,
haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
sind. Wir untersagen hiermit ausdrücklich
die Weitergabe des Schriftverkehrs, auch in Auszügen oder geändert,
z.B. zum Abdecken der Preise, an Dritte. Der Kunde erklärt
sich automatisch mit Auftragsvergabe einverstanden, dass er in regelmäßigen
Abständen Informationsmails von Bürger Electronic erhält,
es sei denn, er widerruft dies schriftlich.
Mindestabnahmemenge:
Mindestabnahmemenge bei Produkten unter 60 Euro = 3 Stück
Mindestabnahmemenge bei Produkten unter 120 Euro = 2 Stück
Ausnahme: Geräteserie IL & MIL.
Entsorgung:
Unsere Verpackungen bestehen überwiegend aus umweltverträglichen
Materialien, die den örtlichen Recyclingstellen zugeführt
werden sollten.
Unsere Produkte gehören nicht in die normale Müllentsorgung
(Hausmüll).
Soll ein Gerät entsorgt werden, so senden Sie es bitte zur
fachgerechten Entsorgung an uns zurück.
Entwicklungen:
Die Entwicklungsrechte gehen nur dann auf den Kunden über,
wenn dieses vorher schriftlich festgehalten wurde. Ansonsten haben
unsere Kunden nur das Nutzungsrecht. Bürger Electronic kann
das erworbene "know-how" auch in andere Projekte
einfließen lassen. Entwicklungen dürfen nur von Bürger
Electronic produziert und vertrieben werden, außer es wurde
anders schriftlich vereinbart.
Kundeninformationen:
Jeder
bei uns angelegte Kunde erhält in regelmäßigen Abständen
per Fax, Email oder schriftliche Informationen über Bürger
Electronic. Falls dies nicht gewünscht ist, reicht eine kurze
Mitteilung per Telefon, Fax oder Email. Wir nehmen Sie dann sofort
aus dem Verteiler.
Vorortservicevertrag:
Um Produktionsstillstände
zu vermeiden bzw. zu minimieren, gibt es die Möglichkeit Wartungsverträge,
die individuell auf den Kunden zugeschnitten sind, abzuschließen.
Diese müssen zusätzlich zum Auftrag abgeschlossen werden.
Irrtum,
Druckfehler und
technische Änderungen vorbehalten
letzte Änderung 10.05.2010
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